Vereinbarung mit ausstellenden Künstler/innen

Vertrag

Diese Vereinbarung ist von den Künstler/innen per E-Mail zu bestätigen und ist dann gültig. Ebenfalls gültig sind die eingereichten Bewerbungsunterlagen und unsere Annahmebestätigung. Ein separater Vertrag wird nicht geschlossen. Will der Künstler/innen danach von der Bewerbung abweichen, bedarf dies unserer Zustimmung. Rechtsvertreter der GG3 ist das jeweils kuratierende Mitglied.

Werkangaben

Ausgewählte Künstler/innen bekommen einen Link zu einem persönlichen Formular zugeschickt. Das Formular bitte in Deutsch und englisch ausfüllen und einreichen.

Werben

Wir werben auf unserer Website, bei Facebook und Instagram.

Wir versenden eine Ankündigung der Ausstellung an die Presse, an diverse Webseiten und per Mailverteiler. Ebenso bewerben wir jedes Event des Begleitprogramms. Zu jeder Ausstellung verfassen wir einen gedruckten Flyer und einen Webflyer zum Teilen über eure persönlichen Verteiler.

Wir bitten die anwesenden Künstler/innen um Verteilung der Print-Flyer, die beim Aufbau bereitstehen. Die ausstellenden Künstler/innen werben ihrerseits für die Ausstellung durch ihre Mailverteiler und verlinken ihre Webseiten mit der Ausstellung bei gg3.eu.

Wir freuen uns, wenn die Künstler/innen Beiträge in der Presse vermitteln oder verfassen.

Die ausstellenden Künstler/innen können gerne Mappen, Kataloge, Flyer etc. in der Galerie auslegen.

Mitarbeit

GG3 erwartet für regionale Künstler/innen die Teilnahme an Vernissage und Finissage und Künstler/innengespräch. Die Beteiligung am Begleitprogramm ist sehr erwünscht. In dem Gespräch ist für entfernter Wohnende eine Beteiligung per Video – Chat vorgesehen.

Mindestens ein Aufsichtstermin durch Ausstellende ist Bedingung für regionale Künstler/innen.

Auf- und Abbau, Hängung, Ausstattung, Equipment

Die Künstler/innen sind für den Auf- und Abbau ihrer Werke selbst verantwortlich, in enger Absprache mit dem jeweiligen kuratierenden GG3 – Mitglied. Zur Aufhängung von Bildern und Objekten steht ein Hängesystem (Galerieschienen mit max. 5 kg je Haken/Nielsen) in allen Räumen zur Verfügung. Ausnahmen und andersartige Präsentationen bedürfen der Absprache. Löcher in den Wänden sollten, wenn möglich, vermieden werden. Außerdem sind mehrere Podeste in verschiedenen Höhen und Größen vorhanden, Beamer und technisches Equipment.

Für Präsentationen mit technischer Bedienung benötigen wir (bis spätestens zum Aufbau) eine schriftliche Anleitung für die wechselnden Aufsichten, die euer Werk bedienen müssen. Die Anleitung muss leicht verständlich sein, d.h. alle Schritte von „EIN“ bis „AUS“ müssen deutlich beschrieben werden.

Damit eure Arbeit in der Ausstellung dauerhaft „lebt, installiert bitte eure elektrisch versorgten Werke mit Netzteil, nicht mit Batterie oder Akku. Verwendet möglichst weiße Kabel.

Nach dem Abbau eures Werks, beseitigt bitte alle Spuren an Wand und Decke, oder auf dem Boden, d.h. ihr Künstler/innen schließt Löcher und überstreicht die „beschädigten“ Stellen.

Transport, Versicherung und Haftung

Der Projektraum GG3 ist ein Non-Profit-Projektraum. Es steht deshalb leider kein Budget zur Verfügung, für Ausstellungs-Honorar, Reise, Transport und Versicherung.

Die Künstler/innen sind für den An- und Abtransport ihrer Werke, zur und von der Galerie selbst verantwortlich.

Die ausgestellten Kunstwerke können leider nicht von GG3 versichert werden.

Der Raum befindet sich in einem Wohnhaus und ist mit Zylinderschlössern an der Eingangstür, einem zusätzlichen Eingangsgitter und einer Vergitterung an den Souterrainfenstern gesichert. Garantien vor Einbruch können wir jedoch nicht geben. Wir beaufsichtigen die Ausstellung professionell, haften aber nicht für Beschädigung oder Diebstahl.

Das Zusenden mit Paketdiensten ist für entfernt in der EU Wohnende nach Abstimmung mit uns möglich. Das Rücksendeporto wird von den Künstler/innen übernommen und sollte dem Werk beiliegen. Wenn Ihr Kunstwerke per Post schickt, bereitet sie bitte zum Aufhängen vor und fügt klare Anweisungen bei.

Wir bitten die ausstellenden Künstler/innen sorgsam mit den Räumlichkeiten und der Einrichtung des Projektraums umzugehen, für von ihnen verursachte Schäden haften die Künstler/innen.

Verkauf

Die Kunstwerke werden im Raum zum Verkauf angeboten. Kommt es zu einem Verkauf eines Werks, erhält GG3 30 % vom Verkaufsbetrag.

Copyright

GG3 veröffentlicht in der Regel die ausgestellten Werke.

Die Künstler/innen bestätigen, dass sie das Copyright ihrer Werke und der ergänzenden Materialien besitzen. Für Verstöße gegen Copyrights Dritter haften die Künstler/innen. Sie geben GG3 das Recht, Fotos der Werke und der Ausstellung für eine Ausstellungsdokumentation und zur Veröffentlichung im Web und Print zu verwenden.

Recht am eigenen Bild

Die bildenden Künstler/innen stimmen der Veröffentlichung von Fotos und Videos ihrer Person (z.B. an der Vernissage oder an Veranstaltungen) zu.

Performances, Auftritte: Wenn wir Foto, Audio und Video aufnehmen, bitten wir bei Bedarf die Akteure bis spätestens einen Tag nach der Veranstaltung der Veröffentlichung zu widersprechen. Ansonsten gehen wir von deren Zustimmung aus.

Für Gäste in unseren Räumen geben diese grundsätzlich ihre Zustimmung zu Fotos ihrer Person. Wir geben diese durch Aushang bekannt. Wer nicht veröffentlicht werden möchte, bitten wir um Widerspruch.

Datenschutz

Für die Ausstellung werden Name, Adresse, Telefonnummer, Mailadresse, Bewerbung, Zusage und Werktext der beteiligten Künstler/innen gespeichert.

Wir veröffentlichen für Werbezwecke die Namen und Webadressen der Künstler/innen auf unserer Homepage und an weiteren werbewirksamen Orten. Nach Ausstellungsende verwenden wir die Mailadresse weiter für zukünftige Calls oder Einladungen zu weiteren Veranstaltungen bei GG3. Wer das nicht möchte, kann dem widersprechen oder jederzeit in unseren Mails unten auf unsubscribe klicken.

Wir verwenden hier wegen des Übersetzungsprogramms die männliche Form für Künstler/innen und Künstler.

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit und eine erfolgreiche Ausstellung!